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emenz ist eine schleichende Erkrankung. Sie macht sich oft durch kleine Versäumnisse bemerkbar, die keinen großen Einfluss auf das Alltagsgeschehen haben.

Mit der Zeit kann die Demenzerkrankung jedoch drastische Ausmaße annehmen, die das Leben des Betroffenen oder seiner Mitmenschen gefährden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Kerze unbeobachtet herunterbrennt oder aus dem Herd ungehindert Gas strömt. Demenzkranke können irgendwann nicht mehr allein wohnen, weswegen sie selbst und Ihre Angehörigen über einen Hausverkauf nachdenken. Ganz gleich, ob Sie in München Ihr Haus verkaufen möchten oder das Haus eines Demenzkranken: Wichtige Informationen zu diesem konfliktbehafteten Thema erhalten Sie hier.

Wie läuft der Verkauf von Immobilien bei Demenz ab?

Grundsätzlich muss hierbei im ersten Schritt unterschieden werden, ob der Demenzkranke noch geschäftsfähig ist oder die Erkrankung ihn dafür schon zu stark einschränkt. Außerdem gibt es eine weitere Variante: Der Betroffene ist zwar geschäftsfähig, aber er möchte den Hausverkauf aus Altersgründen von einer anderen Person durchführen lassen. Wenn beispielsweise das eigene Kind oder ein enger Vertrauter den Hausverkauf vornehmen soll, ist eine Vollmacht unerlässlich. Sie soll davor schützen, dass jemand gegen das Interesse des Hauseigentümers agiert. In Deutschland existieren unterschiedliche Vollmachten, mit denen ein Haus für eine andere Person verkauft werden kann:

  • Generalvollmacht
  • Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
  • Maklervollmacht

Bei einem Hausverkauf trotz Demenz ist eine notariell beglaubigte Vollmacht unabdingbar. Ansonsten kann das Rechtsgeschäft als ungültig erklärt werden. Darüber hinaus muss die Vollmacht unterschrieben werden, wenn der Demenzkranke noch geschäftsfähig ist. Unabhängig davon, ob Sie direkt Ihr Haus verkaufen oder einer Ihrer Angehörigen: Ein Immobilienmakler in München kann Ihnen hierbei zuverlässig zur Seite stehen und das Immobiliengeschäft gewissenhaft und rasch zum bestmöglichen Preis abwickeln.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit bei Demenz?

Geschäftsfähigkeit nach dem deutschen Recht bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, Geschäfte rechtswirksam abzuschließen. Dafür ist unabdingbar, dass der Demenzkranke die Bedeutung und Tragweite von Verträgen sowie Verkäufen und Käufen versteht. Kann er dies nicht mehr, ist er geschäftsunfähig. Häufig können die Demenzkranken dann nur noch Bagatellgeschäfte tätigen, zu denen beispielsweise der Kauf von Lebensmitteln gehört. Ein Hausverkauf fällt nicht mehr unter diese Kategorie. Würde der Demenzkranke dies trotzdem tun, wäre das Immobiliengeschäft ungültig. Dabei ist unerheblich, ob der Käufer etwas von der Erkrankung wusste oder nicht. Auch Ehepartner in Gütergemeinschaft oder erwachsene Kinder müssen den Kaufvertrag dann nicht stellvertretend erfüllen. Bereits geflossenes Geld muss selbstverständlich an den Käufer zurückgezahlt werden.

So klar, wie die Ausführungen scheinen, sind sie in der Praxis nicht. Demenz nimmt ein breites Spektrum ein und erst ein ärztlicher Gutachter kann klären, ob die Erkrankung den Betroffenen geschäftsunfähig macht.

Geschäftsunfähige Demenzkranke: Wer kümmert sich um den Hausverkauf?

Gibt es keine Angehörigen oder besitzen diese keine Vollmacht, wird in der Regel vom Gericht ein rechtlicher Betreuer für die Vermögenssorge berufen. Er kümmert sich um die finanziellen Angelegenheiten des Betroffenen. Oft wird er bereits hinzugezogen, wenn die Geschäftsfähigkeit auf der Kippe steht und eingeschränkt ist. Er ist es dann auch, der gegen oder für einen Hausverkauf stimmen kann. Müssen beispielsweise Kosten für das Pflegeheim des Demenzkranken beglichen werden und fehlt ein ausreichendes Einkommen dafür, kann der Hausverkauf in Betracht gezogen werden. Aus dem Erlös werden im Anschluss die Pflegekosten entrichtet.

Tipp: Wer einen lieben Menschen zur Seite hat, der kann diesem im Vorfeld eine Vollmacht ausstellen. Sobald Sie geschäftsunfähig sind, kann die vertraute Person Ihre Angelegenheiten regeln.

Hausverkauf und Demenz: Wo soll ich hinziehen?

In Deutschland gibt es für Demenzkranke spezielle Einrichtungen, die sehr attraktiv gestaltet sein können. So gibt es Wohngemeinschaften für Demenzkranke, in denen jeder seinen Raum hat und diesen mit seinen Möbeln ausstatten kann. Eine 24-Stunden-Betreuung stellt sicher, dass jeder Hausbewohner gut versorgt ist. Je nach den Fähigkeiten des Betroffenen kann er sich im Haushalt einbringen und so geistig länger fit bleiben. Oft organisieren die Betreuer Ausflüge, im Rahmen derer es an die frische Luft geht. Aufgrund der vielen sozialen Kontakte fühlt sich der Demenzkranke schnell wohl, was sich positiv auf die Krankheitsentwicklung auswirkt.

Achtung: An dieser Stelle sei betont, dass der Kontakt zu Betreuern und Mitbewohnern nicht den Kontakt zur Familie oder einstigen Nachbarn ersetzt. Regelmäßige Besuche erfreuen das Herz des Demenzkranken, was sein Wohlbefinden stärkt.

Vor dem Hausverkauf Hausschenkung bei Demenz

Einige Demenzkranke möchten Ihr Haus nicht mehr selbst verkaufen. Sie möchten sich aus dem kompletten Prozess herausnehmen. Dies gelingt sehr gut durch eine Überschreibung des Hauses an den Partner, Kinder, andere Angehörige oder Freunde. Auch hierfür ist es unerlässlich, dass der Demenzkranke die Schenkung vornimmt, wenn er noch geschäftsfähig ist. Ein Notar segnet die Hausschenkung ab. Gibt es keine notarielle Urkunde über die Schenkung, ist sie nichtig. Das soll Betrugsversuchen und Erbstreitereien vorbeugen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Schenkung je nach Wert des Objektes und Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten eine Schenkungsteuer verursacht. Sie fällt für den Beschenkten an. Ehepartner und die eigenen Kinder zahlen meist keine Schenkungsteuer, da sie von sehr hohen Steuerfreibeträgen profitieren.

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Publiziert am
Jan 2, 2020
 in Kategorie:
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