ie möchten in München ein Haus verkaufen? Dann denken Sie bestimmt darüber nach, inwiefern Sie Fachleute zurate ziehen sollten und inwiefern Sie den Prozess privat gestalten können.
Dies ist verständlich, denn ein Hausverkauf ist eine komplexe Angelegenheit. Von der Immobilienbewertung bis hin zu Fragestellungen rund ums Steuerrecht gibt es einiges zu beachten.
Die Vorbereitung zum Hausverkauf
Bei einem umfangreichen Vorhaben wie dem Hausverkauf in München ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Zuerst sollten Sie sich überlegen, ob jetzt der richtige Zeitpunkt zum Hausverkauf ist. Dieser hängt neben der individuellen Situation von der Marktlage ab. Derzeit sind die Immobilienpreise sehr hoch und ein baldiger Einbruch des hohen Preisniveaus ist nicht zu erwarten. Aus preislicher Sicht macht es daher Sinn, das Haus zu verkaufen. Unter Umständen kann auch die Steuer ein Einflussfaktor beim richtigen Zeitpunkt des Hausverkaufs sein. So kann ebenfalls bei privaten Geschäften mit Immobilien eine Steuer auf den Gewinn entfallen. Die sogenannte Spekulationssteuer kann anfallen, wenn Sie das Verkaufsobjekt vor weniger als zehn Jahren gekauft haben. Da es diverse Ausnahmeregelungen für private Verkäufer bezüglich dieser Steuer gibt, ist es im Zweifelsfall ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Unter Umständen können Sie die Spekulationssteuer nämlich nur umgehen, indem Sie die Spekulationsfrist von zehn Jahren abwarten.
Ist der richtige Zeitpunkt gefunden, müssen Sie den Immobilienwert bestimmen, was ein Profi durchführen sollte. Nur der korrekte Angebotspreis verspricht einen erfolgreichen, gewinnbringenden Verkaufsprozess. Darüber hinaus kann es ratsam sein, die Immobilie für den Verkauf herzurichten. Inwiefern sich größere Investitionen lohnen oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Ein Fachmann kann dies bewerten.
Hinweis: Zur Vorbereitung des Verkaufsprozesses ist das Zusammensuchen von zahlreichen Dokumenten zum Haus unerlässlich. Sie dienen unter anderem zur Preisermittlung und als Vorlage für Kaufinteressenten. Die Organisation all dieser Unterlagen ist zeitaufwendig und mühsam. Planen Sie hierfür hinreichend Zeit ein.
Den Hausverkauf privat realisieren
Ist der richtige Angebotspreis bestimmt, geht es an die Vermarktung des Objektes. Zu ihr gehört die Veröffentlichung des Hauses in einschlägigen Internetplattformen und gegebenenfalls in Zeitungen. Ein Verkaufsexposé ist anzufertigen, welches professionelle Fotos und Detailangaben zum Haus enthalten sollte. Darüber hinaus müssen Sie die Informationen in den Immobilienanzeigen so gestalten, dass sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. So sind beispielsweise Angaben zur Energieeffizienz des Hauses erforderlich. Tun Sie dies nicht, können erhebliche Geldbußen auf Sie zukommen.
Besichtigungen und Verhandlungen
Glückwunsch! Die ersten Immobilieninteressenten melden sich bei Ihnen. Jetzt ist es an der Zeit, zeitaufwendige Besichtigungen durchzuführen und Kaufinteressenten hinsichtlich ihrer Bonität zu überprüfen. Darüber hinaus gehen Sie vielleicht in die ersten inoffiziellen Verhandlungen, in denen Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick gefragt sind. Einige Immobilieninteressenten sind wahre Verhandlungsgenies, die Sie zu Eingeständnissen und preislichen Abschlägen verführen können, die Sie später bereuen. Teilweise kommen auch Fragen zum Objekt auf Sie zu, die Sie nicht beantworten können. Das macht keinen guten Eindruck, denn der Kaufinteressent könnte denken, sie wollen etwas verschweigen. Die Besichtigungen sollten Sie daher stets gut vorbereiten.
Einen Vorvertrag aufsetzen
Wenn Sie ein Haus verkaufen, können Sondervereinbarungen auf Sie zukommen, von denen Sie vorher nie etwas gewusst haben. Dazu gehört der notariell beurkundeter Vorvertrag. In diesem werden alle bedeutsamen Eckpunkte des anschließenden Hauptvertrags vermerkt. Der Vorvertrag bereitet damit den eigentlichen Immobilienverkauf vor. Er hat für beide Seiten einen (eingeschränkt) verbindlichen Charakter. 100 % können Sie nicht sicher sein, dass Ihr Vertragspartner das Haus tatsächlich kauft. Allerdings können Sie einen Schadensersatz geltend machen, wenn dieser ohne Veränderung der Geschäftsgrundlage vom Hauskauf zurücktritt. Das gleiche Prinzip greift selbstverständlich andersherum.
Übrigens: Ein nicht notariell beurkundeter Vorvertrag hat keinerlei Bedeutung. Auch eine Reservierungsvereinbarung erzeugt nur eine gefühlte Verbindlichkeit.
Der Gang zum Notar
Unabhängig davon, ob der Hausverkauf von privat oder mithilfe eines Maklers erfolgt: Um den Notartermin für den Kaufvertrag kommen Sie nie herum. Er ist bindend. Ohne einen notariell beurkundeten Kaufvertrag ist kein Hausverkauf zustande gekommen. Den Notar sucht in der Regel der Käufer aus, aber dies ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Notarkosten übernimmt nahezu komplett der Immobilienkäufer. Es ist wichtig, sich mit dem Kaufvertrag auseinanderzusetzen. Dies schützt vor etwaigen bösen Überraschungen im Nachhinein. Zumeist benötigen Sie dafür keinen Anwalt, sondern können Ihre Fragen direkt an den Notar richten.
Mit Zeit, Mühe und Aufwand möglich: das Haus privat verkaufen
Sie können Ihr Haus privat verkaufen, allerdings sollten Sie darüber Bescheid wissen, worauf zu achten ist. Ansonsten kann sich Ihr Hausverkauf zum Albtraum entwickeln. Zudem sollten Sie hinreichend Zeit einplanen, denn der Vermarktungsprozess ist sehr aufwendig. Gleiches trifft auf die Vorbereitung des Hausverkaufs zu. Sobald Sie merken, dass Sie der Hausverkauf überfordert, ist es ratsamer, einen Immobilienmakler in München zu konsultieren. Er übernimmt für Sie den kompletten Hausverkaufsprozess, verfügt über wertvolle Kontakte und kann Ihnen zum bestmöglichen Verkaufspreis verhelfen.
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Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
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